Ab einem Pflegegrad 1 stehen ihnen Entlastungsleistungen in Höhe von EUR 125,00 € pro Monat von ihrer Pflegekasse nach §45b SGB XI zu.
Ab einem Pflegegrad 1 stehen ihnen Entlastungsleistungen in Höhe von EUR 125,00 € pro Monat von ihrer Pflegekasse nach §45b SGB XI zu.