Ab einem Pflegegrad 1 stehen ihnen Entlastungsleistungen in Höhe von 131,00 € (Ab 01.01.2025) pro Monat von ihrer Pflegekasse nach §45b SGB XI zu. Dies entspricht ein Jährliches Guthaben in Höhe von 1572,00 Euro. Das Guthaben verfällt am 30.06 des Folge Jahres. Wir haben die Zertifizierung um mit Ihrer Krankenkasse direkt abzurechnen.
Des weiteren können wir auch über die Verhinderungspflege abrechnen, dies Beträgt Jährlich 1614,00 Euro.
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wir kümmern uns um Ihr Anliegen.